In der aktualisierten Coronaschutzverordnung des Landes NRW heißt es: „Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist unzulässig. Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist auf Sportanlagen unter freiem Himmel der Sport von höchstens fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes.“
Daher haben wir uns entschieden, unser Vereinsgelände weiterhin geschlossen zu halten. Betroffen sind weiterhin die Welpenspielstunde, die Gruppe „Erste Schritte zur Hundeausbildung“ am Samstag, das Agility-Training sowie das IGP-Training mittwochs, samstags und sonntags.